Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Produkte von LIGHTNING IT


  • Lizenz- und Nutzungsbedingungen für Produkte von LIGHTNING IT
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  • WICHTIG BITTE SORGFÄLTIG LESEN: INDEM SIE DIESE SOFTWARE HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, ERKENNEN SIE (ALS NATÜRLICHE ODER JURISTISCHE PERSON) DIE REGELUNGEN IN DIESER ENDBENUTZERLIZENZVEREINBARUNG ("EULA") ALS BINDEND AN. WENN SIE MIT DEN REGELUNGEN DIESER EULA NICHT EINVERSTANDEN SIND, DÜRFEN SIE DIE SOFTWARE NICHT HERUNTERLADEN, INSTALLIEREN ODER VERWENDEN, UND SIE MÜSSEN DIE UNBENUTZTE SOFTWARE LÖSCHEN ODER INNERHALB VON DREISSIG (30) TAGEN AN DEN HÄNDLER, BEI DEM SIE SIE ERWORBEN HABEN, ZURÜCKGEBEN UND DIE LIZENZGEBÜHR, SOFERN BEZAHLT, ZURÜCKFORDERN.
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  • Zwischen der LIGHTNING IT GmbH & Co. KG, Hauptstraße 85, 74427 Fichtenberg, (im Weiteren „Anbieter“) genannt sowie dem Nutzer der LIGHTNING IT Software (im Weiteren „Software“) werden die nachfolgenden Lizenz- und Nutzungsbedingungen vereinbart. Diese werden ergänzt durch die Individualvereinbarung, Auftragsdatenvereinbarung, Service-Level-Vereinbarung und die allgemeinen Geschäftsbedingungen des Anbieters. Die Bedingungen sind im Internet hier abrufbar oder werden auf Anforderung postalisch zugesendet.
  • 1. Vertragsgegenstand

  • Gegenstand dieses Vertrags ist die Bereitstellung der im Auftrag vereinbarten Softwareanwendung zur Nutzung ihrer Funktionalitäten und die Einräumung bzw. Vermittlung von Nutzungsrechten an der Software sowie die Bereitstellung von Speicherplatz für die vom Nutzers durch Nutzung der Software erzeugten und/oder die zur Nutzung der Software erforderlichen Daten (im Folgenden: Softwaredaten)  gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts. Die unterschiedlichen Versionen der Software können in der Preis-Leistungsbeschreibung eingesehen werden. Dies kann hier abgerufen werden.
  • 2. Bereitstellung der Software und Speicherplatz für die Softwaredaten

  • 2.1 Der Anbieter hält ab dem im Auftrag vereinbarten Zeitpunkt auf einer zentralen
    2.2 Der Anbieter stellt eine Software bereit, die sich für die aus der Leistungsbeschreibung im Auftrag ergebenden Zweck eignet.
    2.3 Übergabepunkt für die Software und die Softwaredaten ist der Routerausgang des Rechenzentrums des Anbieters (Übergabepunkt).
  • Datenverarbeitungsanlage oder mehreren Datenverarbeitungsanlagen (im Folgenden,
  • auch bei Mehrzahl: Server) die im Auftrag vereinbarte Software zum Download bereit.
  • 3. Nutzungsrechte an und Nutzung der Software, Rechte des Anbieters

  • 3.1 Der Nutzer erhält mit dem Lizenzschlüssel ein einfaches zeitlich auf die jeweils vertraglich vereinbarte Lizenzlaufzeit beschränktes Recht zur Nutzung der Vertragssoftware im in dem jeweiligen Vertrag eingeräumten Umfang. Die Vertragssoftware darf nur durch maximal die Anzahl der Server gleichzeitig genutzt werden, die der vom Nutzer erworbenen Lizenzen entspricht.
  • 3.2 Die zulässige Nutzung umfasst die Installation der Vertragssoftware, das Laden in den Arbeitsspeicher sowie den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Nutzer. Der Nutzer ist berechtigt, eine Sicherungskopie zu erstellen, wenn dies zur Sicherung der künftigen Nutzung erforderlich ist.
  • 3.3 Eine physische Überlassung der Software an den Nutzer erfolgt nicht. Der Nutzer darf die Software nur für seine eigenen geschäftlichen Tätigkeiten nutzen.
  • 3.4 Der Nutzer ist ausschließlich dann und nur soweit berechtigt, die Vertragssoftware zu dekompilieren und/oder zu vervielfältigen, soweit dies vertraglich ausdrücklich erlaubt oder gesetzlich in der jeweiligen Jurisdiktion des Nutzers zwingend vorgesehen ist. Im Falle einer gesetzlichen Ermächtigung gilt dies jedoch nur unter der Voraussetzung, dass der Anbieter dem Nutzer die hierzu notwendigen Informationen auf Anforderung nicht innerhalb angemessener Frist zugänglich gemacht hat oder dem Nutzer die vorhergehende Informationseinholung beim Anbieter unzumutbar ist.
  • 3.5 Der Nutzer ist nicht berechtigt, Änderungen an der Software vorzunehmen. Dies gilt nicht für Änderungen, die für die Berichtigung von Fehlern notwendig sind, sofern der Anbieter sich mit der Behebung des Fehlers in Verzug befindet, die Fehlerbeseitigung ablehnt oder wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Fehlerbeseitigung außer Stande ist.
  • 3.6 Rechte, die vorstehend nicht ausdrücklich dem Nutzer eingeräumt werden, stehen dem Nutzer nicht zu. Der Nutzer ist insb. nicht berechtigt, die Software über die vereinbarte Nutzung hinaus zu nutzen oder von Dritten nutzen zu lassen oder die Software Dritten zugänglich zu machen. Insbesondere ist es nicht gestattet, die Software zu vervielfältigen, zu veräußern oder zeitlich begrenzt zu überlassen, insb. nicht zu vermieten oder zu verleihen.
  • 3.7 Alle Vorgenannten Rechte werden dem Nutzer unter der aufschiebenden Bedingung erteilt, dass der Nutzer das vollständige Entgelt entrichtet hat.
  • 4. Entgelt

  • Ob eine Vergütung anfällt und ggf. die Höhe der Vergütung für die Software und ggf. die Zurverfügungstellung von Speicherplatz und weiteren Leistungen richtet sich nach der gewählten Softwareversion und dem Auftrag. Vergütungen werden zuzüglich der Umsatzsteuer in der jeweils anfallenden gesetzlichen Höhe geschuldet.

  • 5. Pflichten und Obliegenheiten des Nutzers

  • 5.1 Der Nutzer wird die ihm zugeordneten Zugangsberechtigungen geheim halten, vor dem Zugriff durch Dritte schützen und nicht an unberechtigte Nutzer weitergeben. Der Nutzer wird dem Anbieter unverzüglich unterrichten, wenn der Verdacht besteht, dass die Zugangsdaten und/oder Kennwörter nicht berechtigte Personen bekannt gegeben worden sein könnten.
  • 5.2 Soweit der Nutzer Daten und Informationen an den Anbieter versendet, hat er diese auf Viren zu prüfen und dem Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
  • 6. Datenschutz und Geheimhaltung

  • 6.1 Der Anbieter und der Nutzer sind verpflichtet, über alle ihnen im Rahmen der Vorbereitung, Durchführung und Erfüllung der Vereinbarung zur Kenntnis gelangten vertraulichen Vorgänge, insbesondere Geschäfts- oder Betriebsgeheimnisse des anderen Vertragsteils Stillschweigen zu bewahren und diese weder weiterzugeben noch auf sonstige Art zu verwerten. Dies gilt gegenüber jeglichen unbefugten Dritten, d.h. auch gegenüber unbefugten Mitarbeitern sowohl eigenen wie denen des Vertragspartners, sofern die Weitergabe von Informationen nicht zur ordnungsgemäßen Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderlich ist. In Zweifelsfällen ist die betroffene Vertragspartei verpflichtet, der anderen Vertragspartei vor einer solchen Weitergabe um Zustimmung zu bitten. Diese Geheimhaltungsverpflichtung bleibt auch nach Beendigung der Vereinbarung bestehen.
  • 6.2 Erhebt, verarbeitet oder nutzt der Nutzer personenbezogene Daten, so steht er dafür ein, dass er dazu nach den anwendbaren, insb. datenschutzrechtlichen, Bestimmungen berechtigt ist und stellt im Fall eines Verstoßes den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei.
  • 7. Störung

  • 7.1 Ansprüche wegen Störungen und Fehlern verjähren innerhalb von zwölf (12) Monaten ab Erwerb der Software, unabhängig vom Zeitpunkt der Installation durch den Nutzer. Im Falle eines Fehlers der Software arbeitet der Nutzer in angemessenem Umfang mit dem Anbieter zusammen, um den Mangel festzustellen.
  • 7.2 Gegenstand dieser Regelung ist die Software ausschließlich in der vom Anbieter ausgelieferten bzw. bereitgestellten Fassung. Nicht Gegenstand der Ansprüche sind Fehler der Software, die auf
    • a. fehlerhafte Eingriffe des Nutzers oder Dritten,
    • b. den Einsatz der Software in einer Hardware- und Softwareumgebung, die den in der Produktbeschreibung genannten Anforderungen nicht gerecht wird oder
    • c. Änderungen und/oder Modifikationen, die der Nutzer an der Software vorgenommen hat, ohne hierzu kraft Gesetzes, des jeweiligen Vertrages oder aufgrund einer vorherigen schriftlichen Zustimmung vom Anbieter berichtigt zu sein, zurückzuführen sind.
  • 7.3 Der Anbieter genügt seinen Pflichten, indem er mit einer automatischen Installationsroutine versehene Updates auf seiner Homepage zum Download bereitstellt und dem Nutzer Support zur Lösung etwa auftretende Installationsprobleme anbietet.
  • 7.4 Der Nutzer ist für die regelmäßige Sicherung und Wartung seiner individuellen Daten ausschließlich selbst verantwortlich.
  • 7.5 Die Anwendung des § 536a BGB ist ausgeschlossen.
  • 8. Haftung

  • 8.1 Die Haftung des Anbieters auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschließlich etwaiger Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen, richtet sich nach den folgenden Bestimmungen:
  • 8.2 Der Anbieter haftet nicht für eine Verletzung der Rechte Dritter, sofern und soweit sich diese Verletzung aus einer Überschreitung der nach diesem Vertrag eingeräumten Nutzungsrechte ergibt. In diesem Fall stellt der Nutzer den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei.
  • 8.3 Die Ersatzpflicht im Falle einer Haftung ist für den Anbieter soweit sich aus Absatz 6 nichts Abweichendes ergibt, für einen durch ihn verursachten Sachschaden und Personenschaden beschränkt auf 3.000.000 Euro, insgesamt maximal auf 9.000.000 Euro für sämtliche Schadensereignisse je Kalenderjahr und für einen durch ihn verursachten Vermögensschaden je Schadensereignis beschränkt auf 500.000 Euro, insgesamt maximal 1.500.000 Euro für sämtliche Schadensereignisse je Kalenderjahr.
  • 8.4 Der Anbieter haftet nicht für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Betriebsunterbrechung, Verlust von Daten oder Informationen, vertragliche Ansprüche Dritter, entgangene Nutzungen, Finanzierungsaufwendungen sowie Folgeschäden, insbesondere aus Verpflichtungen gegenüber Dritten.
  • 8.5 Die in dieser Ziffer genannten Haftungsbegrenzungen gelten auch zugunsten des Personals oder sonstiger Vertreter/Erfüllungsgehilfen des Anbieters, soweit diese mittelbar oder unmittelbar mit der Erfüllung der nach diesem Vertrag zu erbringenden Lieferungen und Leistungen befasst sind.
  • 8.6 Die in dieser Ziffer genannten Haftungsbegrenzungen und Haftungsausschlüsse gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit, bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) oder soweit aus anderen gesetzlichen Gründen, z.B. nach dem Produkthaftungsgesetz, zwingend unbeschränkt gehaftet wird. Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) ist – außer in Fällen des Vorsatzes, der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit – zusätzlich auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. Mittelbare Schäden und Folgeschäden, die Folge von Fehlern der Software sind, sind außerdem nur ersatzfähig, soweit solche Schäden bei bestimmungsgemäßer Verwendung der Software typischerweise zu erwarten sind.
  • 8.7 Für Schäden, die durch den Missbrauch Dritter über das Konto des Nutzers entstehen, haftet der Nutzer. Der Anbieter behält sich aus Gründen der technischen Sicherheit und Funktionalität das Recht vor, die Zugänge zur Software und die vorgenommenen Änderungen zu kontrollieren.
  • 8.8 Der Nutzer stellt den Anbieter von Ansprüchen Dritter frei, die auf einer rechtswidrigen Verwendung der Software durch ihn beruhen oder die sich aus vom Nutzer verursachten datenschutzrechtlichen, urheberrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Streitigkeiten ergeben, die mit der Nutzung der Software verbunden sind.
  • 9. Kündigung

  • 9.1 Der Anbieter ist berechtigt diese Vereinbarung zu kündigen, wenn der Nutzer gegen eine Bestimmung aus dieser Vereinbarung (schuldhaft) verstößt.
  • 9.2 Die außerordentliche Kündigung wegen oder im Zusammenhang mit einer Pflichtverletzung ist nur nach vorangegangener schriftlicher Mahnung mit angemessener Fristsetzung möglich.
  • 9.3 Die Regelungen zu Haftung und Allgemeines gelten auch nach Kündigung dieser Vereinbarung.
  • 10. Höhere Gewalt

  • 10.1 Können Leistungen des Anbieters infolge eines unvorhergesehenen Ereignisses ohne, dass der Anbieter dies verschuldet hat, vom Anbieter nicht ausgeführt werden, so insbesondere in Fällen von
    • a. höherer Gewalt, z.B. Mobilmachung, Krieg, Pandemien, Epidemien, Terrorakte, Aufruhr, oder ähnliche Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung),
    • b. Angriffen auf das IT-System des Anbieters, soweit diese trotz Einhaltung der bei Schutzmaßnahmen üblichen Sorgfalt erfolgten,
    • c. Hindernissen aufgrund von deutschen, US-amerikanischen sowie sonstigen anwendbaren nationalen, EU- oder internationalen Vorschriften des Außenwirtschaftsrechts oder aufgrund sonstiger Umstände, oder
    • d. nicht rechtzeitiger oder ordnungsgemäßer Belieferung an den Anbietern, so liegt für die Dauer der Nichtleistung keine Pflichtverletzung vor.
  • 10.2 Der Anbieter teilt dem Kunden den Eintritt eines unvorhergesehenen Ereignisses nach Bekanntwerden in Textform mit.
  • 10.3 Ist das Ende der Leistungsverhinderung nicht absehbar oder dauert es länger als zehn Arbeitstage, ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. ihn außerordentlich zu kündigen; eventuell im Voraus entrichtete Entgelte werden anteilig rückvergütet.
  • 11. Schlussbestimmungen

  • 11.1 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung unter Ausschluss des CISG oder Teilen daraus.
    11.2 Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten ist der Geschäftssitz des Anbieters. Der Anbieter ist auch berechtigt, Klage am Erfüllungsort der Lieferverpflichtung oder am allgemeinen Gerichtsstand des Nutzers zu erheben. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben unberührt.
    11.3 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung hiervon nicht berührt.